
Madeleines
Rezeptur für 24 Stück
Verwendete Produkte von Karow
- Nuss-Paste
- Pistazien-Paste
- Premium CL Zitronenschalenpaste
- Premium Clean Label Tonkabohnenpaste
- Premium Clean Label Vanillepaste*
- Lebensmittelfarbstoff Grün - öllöslich
- Lebensmittelfarbstoff Gelb - öllöslich
- Lebensmittelfarbstoff Rot - öllöslich
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Arbeitsschritte
Schritt 1
Eier mit Zucker schaumig aufschlagen, bis die Masse hell und luftig ist (zur sogenannten „Brandstufe“). Das gesiebte Weizenmehl vorsichtig unterheben, bis ein glatter Teig entsteht. Die Butter schmelzen und leicht abkühlen lassen. Mit der entsprechenden Paste (Nuss, Pistazie, Zitrone, Tonka, Vanille) gut verrühren. Die Butter-Pasten-Mischung vorsichtig in den Teig einarbeiten, bis eine homogene Masse entsteht. Madeleine-Backform mit Butter ausstreichen und mit Mehl bestäuben. Den Teig gleichmäßig auf die Mulden verteilen (etwa zu ¾ füllen) und backen, bis die Madeleines goldbraun sind und eine typische Wölbung aufweisen.
Tipp: Für eine noch stärkere Wölbung den Teig vor dem Backen 30 – 60 Minuten kühl stellen.
Backtemperatur: 200 °C, Backzeit: 10 – 12 Minuten
Fertigstellung
Madeleines können beispielsweise mit eingefärbter weißer Schokoladenglasur überzogen werden.
Dafür eignen sich die öllöslichen Farben von Karow, welche sich perfekt mit Schokolade vermischen lassen.
Empfohlene Farben:
Karow Grün öllöslich – für Pistazien-Madeleines mit gehackten Pistazien bestreuen, um den Geschmack zu betonen und eine schöne Optik zu erzielen.
Karow Gelb öllöslich – für Zitronen-Madeleines
Karow Rot öllöslich – für Tonkabohnen-Madeleines
Alle Zutaten
| Vollei, flüssig | 0,200 kg |
| Zucker | 0,130 kg |
| Weizenmehl, T405 | 0,200 kg |
| Butter, flüssig | 0,130 kg |
| Gesamt | 0,660 kg |
| Karow Nusspaste | 0,025 kg |
| Karow Pistazienpaste | 0,025 kg |
| Karow Premium CL Zitronenschalenpaste | 0,020 kg |
| Karow Premium CL Tonkabohnenpaste | 0,008 kg |
| Karow Premium CL Vanillepaste | 0,010 kg |
Stand: 17.03.2026 SR / R135. Unsere Rezepte dienen der Ideenfindung und sind ohne Gewähr und Anspruch auf Rechtssicherheit.
